DIE VORTEILE
In der Metzgerei arbeitet die Waage unter Bedingungen, die kaum ein anderes Ladengeschäft kennt: Feuchtigkeit an der Bedientheke, Fett und Salz auf jeder Oberfläche, tägliche Nassreinigung und ein Kundentakt, der zur Mittagszeit keine Wartezeiten verzeiht. Geräte, die im Trockensortiment jahrelang funktionieren, fallen hier innerhalb weniger Monate aus.
Wir liefern Metzgereien und Fleischereien deshalb ausschließlich Technik, die für den Frischebereich gebaut ist: Thekenwaagen von Mettler-Toledo mit Edelstahlgehäuse und schneller Preisrechnung, TSE-fähige Kassenwaagen für die Belegausgabe am Verkaufsplatz und italienische Aufschnittmaschinen für Wurst, Schinken und Aufschnitt in Thekenqualität. Alle Waagen für den Verkauf nach Gewicht sind eichfähig und erfüllen die Anforderungen des Mess- und Eichrechts.

Carsten Timm
Geschäftsführer & Gründer
Unser Team – immer im Einsatz
Unser engagiertes Team steht Ihnen jederzeit mit Fachwissen, Erfahrung und persönlichem Einsatz zur Seite. Ob Beratung, Service oder Support – wir arbeiten lösungsorientiert und zuverlässig, um Ihre Anforderungen schnell und kompetent zu erfüllen.
Dabei legen wir großen Wert auf klare Kommunikation, kurze Reaktionszeiten und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit.
Eichpflicht, TSE und Meldepflichten – was Metzgereien beachten müssen
Wer Fleisch, Wurst oder Aufschnitt nach Gewicht verkauft, setzt die Waage im geschäftlichen Verkehr ein. Für diesen Einsatz gilt das Mess- und Eichgesetz (MessEG) zusammen mit der Mess- und Eichverordnung (MessEV). Praktisch heißt das:
-
Die Waage muss ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen haben und entsprechend gekennzeichnet sein. Für den Verkauf an Endkunden ist regelmäßig die Genauigkeitsklasse III erforderlich.
-
Nicht jede handelsübliche Waage erfüllt das. Geräte ohne Konformitätskennzeichnung dürfen an der Verkaufstheke nicht zur Preisermittlung eingesetzt werden – auch nicht „vorübergehend".
-
Die Erstkonformitätsbewertung erfolgt beim Hersteller. Danach beginnt die Eichfrist.
Nacheichung
Nichtselbsttätige Waagen unterliegen einer begrenzten Eichgültigkeitsdauer; für Ladenwaagen beträgt sie im Regelfall zwei Jahre und endet mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres. Danach darf das Gerät im geschäftlichen Verkehr nicht weiterverwendet werden, bis es nachgeeicht ist.
Die Nacheichung beantragt der Verwender – also der Metzgereibetrieb – rechtzeitig bei der zuständigen Eichbehörde oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle. Wichtig: Die Verantwortung liegt beim Betrieb, nicht beim Händler oder Hersteller. Ein Kalendereintrag zum Jahresende erspart im Zweifel eine unangenehme Kontrolle.
Anzeigepflicht bei der Eichbehörde
Neue oder erneuerte Messgeräte sind der zuständigen Eichbehörde anzuzeigen. Die Anzeige ist spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme zu erstatten und lässt sich in den meisten Bundesländern online über das gemeinsame Meldeportal der Eichbehörden erledigen. Der Aufwand liegt bei wenigen Minuten – die Ordnungswidrigkeit bei unterlassener Anzeige ist deutlich teurer.
TSE und Belegausgabepflicht
Sobald die Waage nicht nur wiegt, sondern auch kassiert, ist sie ein elektronisches Aufzeichnungssystem im Sinne der Abgabenordnung. Dann greifen die Anforderungen der Kassensicherungsverordnung:
-
Das System benötigt eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE), die jeden Vorgang unveränderbar protokolliert.
-
Es besteht Belegausgabepflicht: Jedem Kunden ist ein Beleg zur Verfügung zu stellen, unabhängig davon, ob er ihn mitnimmt.
-
Elektronische Kassensysteme sind dem Finanzamt elektronisch über ELSTER zu melden. Für neu angeschaffte Systeme gilt eine kurze Meldefrist ab Inbetriebnahme.
Eine reine Kontroll- oder Portionierwaage ohne Kassenfunktion fällt nicht darunter. Die preisrechnende Thekenwaage mit Bonausgabe dagegen sehr wohl. Wenn Sie unsicher sind, in welche Kategorie Ihr geplantes Gerät fällt, klären wir das im Beratungsgespräch vorab – der Unterschied entscheidet über mehrere Hundert Euro Ausstattung.
Arbeitsschutz an der Aufschnittmaschine
Aufschnittmaschinen zählen zu den Arbeitsmitteln mit erhöhter Verletzungsgefahr. Vor der ersten Benutzung ist eine Unterweisung erforderlich, die zu dokumentieren und regelmäßig zu wiederholen ist. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen an Aufschnittmaschinen grundsätzlich nicht arbeiten; das betrifft in der Praxis vor allem Auszubildende im ersten Lehrjahr. Achten Sie beim Kauf auf Restmesserabdeckung, Schutz der Schneidgutauflage und einen sicheren Reinigungsmodus.
Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften und die Auskunft der zuständigen Eichbehörde bzw. Ihres Steuerberaters. Stand: 01.08.2026

Unser Service für die Produkte

Unsere Serviceeinrichtung
Gerne begrüßen wie Sie auch persönlich vor Ort.
Beratung & Betreuung
Wir beraten Sie kompetent und betreuen Sie zuverlässig – von der ersten Anfrage bis weit über den Kauf hinaus.

Softwareeinrichtung
Einfach, sicher und zuverlässig
Reperatur
Bei Defekten oder Störungen sind wir schnell für Sie da. Unser Team kümmert sich um die fachgerechte Reparatur Ihrer Geräte – präzise, transparent und nachhaltig. Qualität und Sicherheit stehen dabei stets im Mittelpunkt.
Schulung
Unsere Schulungen werden individuell auf Ihre Geräte und Anforderungen abgestimmt. Wir vermitteln verständlich und praxisnah alle relevanten Funktionen, Sicherheitsaspekte und Wartungshinweise. So stellen wir sicher, dass Ihr Team bestens geschult ist und im Arbeitsalltag sicher und effizient arbeitet.
Individuelle Programmierung
Unsere individuelle Programmierung ermöglicht es, Gerätefunktionen gezielt an Ihre Prozesse anzupassen. Ob spezielle Auswertungen, Schnittstellen oder benutzerdefinierte Einstellungen – wir entwickeln Lösungen, die Ihren Arbeitsalltag vereinfachen und für mehr Effizienz sorgen.
Worauf es in der Metzgerei ankommt
Hygiene und Nassreinigung
Die Theke wird täglich feucht gereinigt, oft mit alkalischen Reinigern. Waagen brauchen ein geschlossenes Edelstahlgehäuse, abwaschbare Tastaturen und eine ausreichende Schutzart. Aufschnittmaschinen müssen sich ohne Werkzeug zerlegen lassen – sonst wird die HACCP-Dokumentation zum Dauerthema.
Feuchte und kalte Umgebung
Kühltheke, Zugluft und Temperaturwechsel wirken direkt auf die Wägezelle. Geräte mit Temperaturkompensation und geschlossener Bauform halten die Anzeige stabil, statt bei jedem Türöffnen zu driften.
Tempo an der Bedientheke
Mehrere Verkäufer, parallele Kunden, Wurst im Grammbereich und Braten im Kilobereich. Dual-Range-Wägetechnik, Bedienerschlüssel und frei belegbare Direktwahltasten für die Top-Artikel entscheiden darüber, ob die Schlange abfließt oder wächst.
Anbindung an Kasse und Warenwirtschaft
Preisrechnende Waagen sollten Artikelstammdaten aus der Warenwirtschaft ziehen und Umsätze zurückspielen. Wo die Waage selbst kassiert, muss sie über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen.
Die meistgestellten Fragen
Ja, sobald Sie nach Gewicht verkaufen und der Preis über die Waage ermittelt wird. Die Waage muss konformitätsbewertet, entsprechend gekennzeichnet und innerhalb der gültigen Eichfrist sein. Für den Endkundenverkauf ist in der Regel Genauigkeitsklasse III erforderlich.
Nur wenn die Waage zugleich als Kasse arbeitet, also Vorgänge aufzeichnet und Belege ausgibt. Dann ist eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung Pflicht, ebenso die Belegausgabe und die elektronische Meldung des Systems an das Finanzamt. Eine reine Wiege- oder Portionierwaage ohne Kassenfunktion ist davon nicht betroffen.
Ja. Neue oder erneuerte Messgeräte sind der zuständigen Eichbehörde spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme anzuzeigen. Das geht in den meisten Bundesländern online über das Meldeportal der Eichbehörden.
Die von uns geführten Modelle sind werkzeugfrei zerlegbar. Das ist keine Komfortfrage, sondern Voraussetzung dafür, dass die Reinigung im HACCP-Konzept überhaupt sauber dokumentierbar ist.
Ja. Anlieferung, Aufstellung und Einweisung gehören dazu. Auf Wunsch spielen wir vorab Ihre Artikelstammdaten auf, damit die Waage am ersten Tag einsatzbereit ist.
Unsere Marken und Produkte sind zertifiziert und geprüft
Unsere Marken und Produkte sind zertifiziert und sorgfältig geprüft. Sie erfüllen alle relevanten gesetzlichen Anforderungen sowie nationale und europäische Normen in Bezug auf Qualität, Sicherheit und Präzision. Durch anerkannte Prüfverfahren und regelmäßige Kontrollen stellen wir sicher, dass unsere Waagen und Fleischereimaschinen höchsten professionellen Ansprüchen gerecht werden.
Wir arbeiten ausschließlich mit renommierten Herstellern zusammen und legen großen Wert auf normkonforme Technik, langlebige Materialien und zuverlässige Messergebnisse. So bieten wir Ihnen geprüfte Qualität, maximale Betriebssicherheit und langfristige Investitionssicherheit – für den täglichen Einsatz in Handwerk, Handel und Industrie.



















