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Metzgereien

Waagen und Aufschnittmaschinen für Metzgereien und Fleischereien: eichfähige Thekenwaagen, TSE-fähige Kassenwaagen und Schneidemaschinen für Wurst, Schinken und Aufschnitt. Ausgelegt auf feuchte Bedientheken, tägliche Nassreinigung und den Andrang zur Mittagszeit. Alle Geräte für den Verkauf nach Gewicht sind konformitätsbewertet und im geschäftlichen Verkehr einsetzbar. Wir liefern, stellen auf und weisen Ihr Team ein.
Waagen und Aufschnittmaschinen für Metzgereien und Fleischereien: eichfähige Thekenwaagen, TSE-fähige Kassenwaagen und Schneidemaschinen für Wurst, Schinken und Aufschnitt. Ausgelegt auf feuchte Bedientheken, tägliche Nassreinigung und den Andrang zur Mittagszeit. Alle Geräte für den Verkauf nach Gewicht sind konformitätsbewertet und im geschäftlichen Verkehr einsetzbar. Wir liefern, stellen auf und weisen Ihr Team ein.

Die richtige Ausstattung für Ihre Fleischtheke


In der Metzgerei arbeitet die Technik unter Bedingungen, die kaum ein anderes Ladengeschäft kennt: Feuchtigkeit an der Bedientheke, Fett und Salz auf jeder Oberfläche, tägliche Nassreinigung und ein Kundentakt, der zur Mittagszeit keine Wartezeit verzeiht. Geräte, die im Trockensortiment jahrelang laufen, fallen hier innerhalb weniger Monate aus. Was Sie in dieser Kategorie finden, ist entsprechend vorausgewählt.


Thekenwaagen und Kassenwaagen


An der Bedientheke arbeiten mehrere Verkäufer parallel. Bedienerverwaltung, kundenseitiges Display und frei belegbare Direktwahltasten für die umsatzstärksten Positionen entscheiden darüber, ob die Schlange abfließt oder wächst. Dual-Range-Wägetechnik deckt Wurstwaren im Grammbereich und Braten bis 15 kg auf demselben Gerät ab. Achten Sie auf geschlossenes Edelstahlgehäuse und abwaschbare Tastatur – die Theke wird täglich feucht gereinigt, oft mit alkalischen Reinigern.


Aufschnittmaschinen


Der häufigste Fehlkauf im Fleischerhandwerk ist die zu kleine Maschine. Maßgeblich sind Messerdurchmesser (begrenzt das schneidbare Kaliber), Motorauslegung (entscheidet bei durchgehendem Mittagsbetrieb über die Lebensdauer) und Stellfläche. Wichtig ist außerdem, dass sich die Maschine werkzeugfrei zerlegen lässt: Rohe und verzehrfertige Ware laufen über dasselbe Messer, die Reinigung muss im Hygienekonzept dokumentierbar sein.


Kompaktwaagen für Wurstküche und Produktion


Rezepturen, Gewürzmischungen, Chargenkontrolle. Diese Geräte sind nicht für den Verkauf nach Gewicht an Endkunden gedacht und unterliegen deshalb in der Regel auch nicht der Eichpflicht.


Eichpflicht, TSE und Meldepflichten


Eichfähig, geeicht, eichpflichtig. Eichpflichtig ist der Einsatz, nicht das Gerät: Wer nach Gewicht verkauft und den Preis über die Waage ermittelt, unterliegt dem Mess- und Eichrecht. Eichfähig ist eine Waage, die ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen hat – für den Endkundenverkauf regelmäßig Genauigkeitsklasse III. Geeicht ist sie innerhalb ihrer gültigen Eichfrist, die bei nichtselbsttätigen Waagen im Handel üblicherweise zwei Jahre beträgt und mit Ablauf des Kalenderjahres endet.


Nacheichung und Anzeige. Beide Pflichten treffen den Betrieb, nicht den Händler. Die Nacheichung beantragen Sie rechtzeitig bei der zuständigen Eichbehörde oder einer anerkannten Prüfstelle. Neue oder erneuerte Messgeräte sind der Eichbehörde spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme anzuzeigen – in den meisten Bundesländern online erledigt in wenigen Minuten. Wir erinnern unsere Kunden an auslaufende Fristen, damit die Waage nicht im Jahresgeschäft stillsteht.


TSE. Sobald die Waage nicht nur wiegt, sondern kassiert, gilt sie als elektronisches Aufzeichnungssystem: zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, Belegausgabe an jeden Kunden, elektronische Meldung an das Finanzamt. Eine reine Kontroll- oder Portionierwaage fällt nicht darunter. Der Unterschied entscheidet über mehrere Hundert Euro Ausstattung – klären Sie ihn vor der Bestellung mit uns ab.


Arbeitsschutz. Aufschnittmaschinen zählen zu den Arbeitsmitteln mit erhöhter Verletzungsgefahr. Eine dokumentierte Unterweisung vor der ersten Benutzung ist erforderlich und regelmäßig zu wiederholen. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen an Aufschnittmaschinen grundsätzlich nicht arbeiten; das betrifft in der Praxis vor allem Auszubildende im ersten Lehrjahr.

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