Eichpflicht, TSE und Kennzeichnung in der Bäckerei
Maßgeblich ist nicht das Gerät, sondern der Einsatz. Sobald Sie nach Gewicht verkaufen und der Preis über die Waage ermittelt wird, gilt das Mess- und Eichrecht: lose Backwaren, Kuchen nach Gewicht, Konditoreiware, Snack- und Feinkosttheke.
Wer ausschließlich nach Stück verkauft – Brötchen, ganze Brote zum Festpreis, Stückkuchen – braucht am Verkaufsplatz keine eichfähige Waage. Das Kassenrecht gilt trotzdem. In gemischten Sortimenten, und das sind die meisten, führt der Weg praktisch immer zur eichfähigen Waage.
Für den Verkauf an Endkunden ist regelmäßig Genauigkeitsklasse III erforderlich. Geräte ohne Konformitätskennzeichnung dürfen dort nicht zur Preisermittlung eingesetzt werden – auch nicht übergangsweise während einer Reparatur.
Nacheichung und Anzeigepflicht
Die Eichgültigkeitsdauer nichtselbsttätiger Waagen im Handel beträgt im Regelfall zwei Jahre und endet mit Ablauf des Kalenderjahres. Danach darf das Gerät im geschäftlichen Verkehr nicht weiterverwendet werden, bis es nachgeeicht ist.
Die Nacheichung beantragt der Verwender – also Ihr Betrieb – rechtzeitig bei der zuständigen Eichbehörde oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle. Die Verantwortung liegt nicht beim Händler oder Hersteller.
Neue oder erneuerte Messgeräte sind der zuständigen Eichbehörde spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme anzuzeigen; in den meisten Bundesländern läuft das online über das gemeinsame Meldeportal der Eichbehörden. Bei Filialbetrieben mit gestaffelten Anschaffungsdaten empfiehlt sich eine Liste mit Gerät, Standort und Fristende – sonst fällt eine abgelaufene Eichung erst bei der Kontrolle auf.
TSE und Belegausgabepflicht
Sobald die Waage nicht nur wiegt, sondern kassiert, ist sie ein elektronisches Aufzeichnungssystem im Sinne der Abgabenordnung. Dann gilt:
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Das System benötigt eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE).
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Es besteht Belegausgabepflicht: Jedem Kunden ist ein Beleg zur Verfügung zu stellen, unabhängig davon, ob er ihn mitnimmt.
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Elektronische Kassensysteme sind dem Finanzamt elektronisch über ELSTER zu melden; für neu angeschaffte Systeme gilt eine kurze Frist ab Inbetriebnahme.
Für Bäckereien ist die Belegausgabe der praktisch schwierigste Punkt. Bei Bonwerten um zwei Euro und dreihundert Kunden am Vormittag entscheidet die Bondruckerlösung mit über den Ablauf am Verkaufsplatz. Papierverbrauch, Druckgeschwindigkeit und die Frage, wo der Kunde den Beleg entgegennimmt, sollten vor der Anschaffung geklärt sein – nicht danach.
Eine reine Rezeptur- oder Kontrollwaage in der Backstube fällt nicht unter diese Anforderungen.
Kennzeichnung und Preisangaben
Bei loser Ware müssen Allergene und kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe für den Kunden ersichtlich sein. Waagen mit Etikettendruck nehmen Ihnen einen Teil der Dokumentation ab, wenn die Angaben sauber in den Artikelstammdaten hinterlegt sind – die Pflege der Stammdaten bleibt aber Ihre Aufgabe und sollte bei Rezepturänderungen mitgezogen werden.
Bei vorverpackter Ware kommen die Anforderungen an Fertigpackungen hinzu: zutreffende Nennfüllmenge, Kontrollwägung und Grundpreisangabe. Abweichende Grundpreise bei unterschiedlichen Gebindegrößen gehören zu den häufigsten Beanstandungen bei Kontrollen.
Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften und die Auskunft der zuständigen Eichbehörde bzw. Ihres Steuerberaters. Stand: 01.08.2026

DIE VORTEILE
Die meisten Fehlkäufe in Bäckereien entstehen nicht durch schlechte Geräte, sondern durch Ausstattung, die nicht zum Betrieb passt. Eine Waage mit voller Filialvernetzung ist im Einzelstandort verschenktes Geld. Umgekehrt kostet eine Insellösung im Verbund jeden Monat Arbeitszeit, weil Preisänderungen an jedem Standort einzeln eingepflegt werden.
Diese Seite ordnet die Entscheidung: welche Gerätetypen es gibt, was das Eich- und Kassenrecht verlangt und woran sich die Auswahl an Ihrer Betriebsgröße ausrichtet. Wenn Sie danach direkt zu den Geräten wollen, führt jeder Abschnitt in den Shop.
Unsere Marken und Produkte sind zertifiziert und geprüft
Unsere Marken und Produkte sind zertifiziert und sorgfältig geprüft. Sie erfüllen alle relevanten gesetzlichen Anforderungen sowie nationale und europäische Normen in Bezug auf Qualität, Sicherheit und Präzision. Durch anerkannte Prüfverfahren und regelmäßige Kontrollen stellen wir sicher, dass unsere Waagen und Fleischereimaschinen höchsten professionellen Ansprüchen gerecht werden.
Wir arbeiten ausschließlich mit renommierten Herstellern zusammen und legen großen Wert auf normkonforme Technik, langlebige Materialien und zuverlässige Messergebnisse. So bieten wir Ihnen geprüfte Qualität, maximale Betriebssicherheit und langfristige Investitionssicherheit – für den täglichen Einsatz in Handwerk, Handel und Industrie.



Carsten Timm
Geschäftsführer & Gründer
Unser Team – immer im Einsatz
Unser engagiertes Team steht Ihnen jederzeit mit Fachwissen, Erfahrung und persönlichem Einsatz zur Seite. Ob Beratung, Service oder Support – wir arbeiten lösungsorientiert und zuverlässig, um Ihre Anforderungen schnell und kompetent zu erfüllen.
Dabei legen wir großen Wert auf klare Kommunikation, kurze Reaktionszeiten und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit.
Die meistgestellten Fragen
Sobald Sie Ware nach Gewicht verkaufen, ja. Beim reinen Stückverkauf nicht – das Kassenrecht gilt aber unabhängig davon.
Im Regelfall alle zwei Jahre, gerechnet bis zum Ende des Kalenderjahres. Den Antrag stellt Ihr Betrieb bei der Eichbehörde oder einer anerkannten Prüfstelle.
Ja. Neue oder erneuerte Messgeräte sind der zuständigen Eichbehörde spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme anzuzeigen. Das geht in den meisten Bundesländern online über das Meldeportal der Eichbehörden.
Die von uns geführten Modelle sind werkzeugfrei zerlegbar. Das ist keine Komfortfrage, sondern Voraussetzung dafür, dass die Reinigung im HACCP-Konzept überhaupt sauber dokumentierbar ist.
Ja. Anlieferung, Aufstellung und Einweisung gehören dazu. Auf Wunsch spielen wir vorab Ihre Artikelstammdaten auf, damit die Waage am ersten Tag einsatzbereit ist.
Wir führen nur geschlossene Bauformen mit abwaschbarer Bedienoberfläche. Bürotaugliche Technik hält im Backstubenumfeld nicht durch.
Unser Service für die Produkte

Unsere Serviceeinrichtung
Gerne begrüßen wie Sie auch persönlich vor Ort.
Beratung & Betreuung
Wir beraten Sie kompetent und betreuen Sie zuverlässig – von der ersten Anfrage bis weit über den Kauf hinaus.

Softwareeinrichtung
Einfach, sicher und zuverlässig
Reperatur
Bei Defekten oder Störungen sind wir schnell für Sie da. Unser Team kümmert sich um die fachgerechte Reparatur Ihrer Geräte – präzise, transparent und nachhaltig. Qualität und Sicherheit stehen dabei stets im Mittelpunkt.
Schulung
Unsere Schulungen werden individuell auf Ihre Geräte und Anforderungen abgestimmt. Wir vermitteln verständlich und praxisnah alle relevanten Funktionen, Sicherheitsaspekte und Wartungshinweise. So stellen wir sicher, dass Ihr Team bestens geschult ist und im Arbeitsalltag sicher und effizient arbeitet.
Individuelle Programmierung
Unsere individuelle Programmierung ermöglicht es, Gerätefunktionen gezielt an Ihre Prozesse anzupassen. Ob spezielle Auswertungen, Schnittstellen oder benutzerdefinierte Einstellungen – wir entwickeln Lösungen, die Ihren Arbeitsalltag vereinfachen und für mehr Effizienz sorgen.
Für Ihre Bäckerei das richtige Angebot
Einzelstandort mit Bedientheke
Eine preisrechnende Kassenwaage mit TSE am Verkaufsplatz, dazu eine Kompaktwaage in der Backstube. Direktwahltasten für die zwanzig umsatzstärksten Artikel bringen im Frühgeschäft mehr als jede weitere Funktion. Filialvernetzung brauchen Sie nicht.
Zwei bis fünf Filialen
Ab hier lohnt sich die WLAN-fähige Waage. Preisänderungen und Saisonartikel pflegen Sie einmal zentral, statt an jedem Standort einzeln. Der Zeitgewinn liegt erfahrungsgemäß bei mehreren Stunden im Monat – und die Preise stimmen an allen Standorten überein, was bei Kontrollen eine Rolle spielt.
Filialverbund ab sechs Standorten
Zusätzlich relevant: einheitliche Gerätegeneration über alle Filialen, damit Personal zwischen Standorten wechseln kann, sowie eine zentrale Übersicht über Eichfristen. Bei zwanzig Geräten mit unterschiedlichen Anschaffungsdaten ist die Fristenkontrolle sonst nicht mehr händisch führbar.
Verkaufswagen und Marktstand
Mobile, akkubetriebene Waage. Entscheidend sind Laufzeit über den Markttag, Ablesbarkeit bei Tageslicht und ein Gewicht, das sich morgens und abends bewegen lässt.

















